Statt
Renditen brachte die Anleihe der insolventen MBB Clean Energy AG für die
Anleger nichts als Ärger. Nun können sie immerhin ihre Forderungen beim
Insolvenzverwalter anmelden. Das Amtsgericht München hat das reguläre
Insolvenzverfahren am 16. August 2017 eröffnet (Az.: 1508 IN 1912/15). Länger als
zwei Jahre dauerte es, bis das Insolvenzverfahren regulär eröffnet wurde. Dies
zeigt, dass die Vorgänge um die insolvente MBB Clean Energy AG komplex waren.
Für die Anleihe-Anleger war die Beteiligung von Anfang an ein Fiasko. Ihre
Beteiligung sollte jährlich mit 6,25 Prozent verzinst werden, doch schon die
erste Zinszahlung blieb aus. Dann wurde die Globalurkunde der Anleihe für
ungültig erklärt und schließlich folgte im Sommer 2015 der Insolvenzantrag. Durch die
Eröffnung des Insolvenzverfahrens haben die Anleger nun endlich Gelegenheit,
ihre Forderungen bis zum 11. Oktober 2017 beim Insolvenzverwalter form- und
fristgerecht anzumelden. Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer,
München: Die Anmeldung der Forderungen ist für die Anleger ein erster
Schritt zur Schadensminimierung. Da aber auch im Insolvenzverfahren weiterhin
mit hohen finanziellen Verlusten gerechnet werden muss, sollte es nicht der
letzte bleiben. Vielmehr können die Anleger auch ihre Ansprüche auf
Schadensersatz prüfen lassen. Schadensersatzansprüche
können z.B. aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Denn die
Anleger haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Beratung.
Dazu gehört auch eine umfassende Aufklärung über die bestehenden Risiken und
insbesondere über das Totalverlust-Risiko der Anleger. Wurden die Risiken
verschwiegen, können daraus Schadensersatzansprüche entstanden sein. Da die
Globalurkunde der Anleihe für ungültig erklärt wurde, stellt sich zudem die
Frage, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag entstanden ist. Auch aus dieser
Tatsache können sich Ansprüche der Anleger auf die Rückzahlung ihrer
Beteiligung gegenüber der depotführenden Bank ergeben. |