Durch die
Insolvenz der KTG Agrar SE hat sich die Lage der Anleger weiter verschlechtert.
Ging es zunächst „nur“ um eine ausbleibende Zinszahlung für die KTG-Anleihe
Biowertpapier II sind nun auch die Anleger der Anleihe Biowertpapier III und
die Aktionäre betroffen. Statt um ca. 18 Millionen Euro Zinsen, die nicht
gezahlt werden konnten, sind nun alleine durch die beiden Anleihen rund 342
Millionen Euro Anleger-Gelder gefährdet. Ein kurzer
Rückblick: Nachdem die KTG Agrar SE die fällige Zinszahlung für die 250
Millionen Euro schwere Inhaber-Teilschuldverschreibung Biowertpapier II schon
zweimal verschoben hatte, wären die Zinsen spätestens am 6. Juli fällig
gewesen. Dazu war das Hamburger Agrarunternehmen offenbar nicht in der Lage und
beantragte daher ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Das Amtsgericht
Hamburg gab dem Antrag statt (Az.: 67g IN 266/16). Bei einem Insolvenzverfahren
in Eigenverwaltung bleibt der Vorstand in der Regel im Amt und wird von einem
Sachwalter unterstützt. Inzwischen hat der ehemalige Vorstandschef Siegfried
Hofreiter allerdings seinen Hut genommen, da er nach Unternehmensangaben dem
Restrukturierungsprozess nicht im Weg stehen wolle. Im
Insolvenzverfahren wird nun die Restrukturierung des Unternehmens angestrebt.
Zu den Aufgaben des Sachwalters gehört es auch zu prüfen, ob eine Fortführung
des Unternehmens möglich ist. Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer,
München: Durch die Insolvenz müssen alle Anleger der KTG Agrar SE
finanzielle Verluste befürchten. Die Tatsache, dass das Unternehmen nicht in
der Lage war, die Zinsen in Höhe von 18 Millionen Euro zu zahlen, lässt nichts
Gutes befürchten. Besonders vor dem Hintergrund, dass schon im Oktober die
Zinsen für die Anleihe Biowertpapier III und im Juni 2017 die Anleihe
Biowertpapier II komplett zur Rückzahlung ansteht. Es ist davon auszugehen,
dass die Anleger beispielsweise durch Zinsverzichte oder Laufzeitverlängerungen
ihren Teil zur Sanierung beitragen sollen. Dabei gibt es allerdings keinerlei
Gewähr, ob eine nachhaltige Sanierung überhaupt gelingen kann. Ebenso ist
es möglich, dass ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird. Dann kann den
Anlegern sogar der Totalverlust ihrer Einlage drohen. Ihre Forderungen müssten
sie dann beim Insolvenzverwalter anmelden. Mit welcher Quote sie dann rechnen
können, wäre dann maßgeblich von der zur Verfügung stehenden Insolvenzmasse
abhängig. Angesichts
der schwierigen Situation und der drohenden finanziellen Verluste können sich
die Anleger über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren lassen. Die reichen
von der außerordentlichen Kündigung der Anleihe bis hin zu
Schadensersatzansprüchen. |