Das
Emissionshaus Fidentum ist pleite, die Pfandgüter des Hamburger Pfandhauses
Lombardium sind offenbar deutlich weniger wert als angenommen und nun ermittelt
auch noch die Staatsanwaltschaft Hamburg wegen des Verdachts auf Anlagebetrug
und Verstoß gegen das Kreditwesengesetz. Der Schaden für die Anleger geht in
die Millionen. Über die
Fondsgesellschaften Erste Oderfelder GmbH & Co. KG und Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG konnten sich die Anleger
beteiligen. Die Fonds gaben wiederum dem Pfandhaus Lombardium Hamburg Darlehen,
die in das Pfandgeschäft investiert wurden. Lombardium belieh aber nicht nur
teure Luxusgüter, sondern auch Inhabergrundschuldbriefe und Inhaberaktien. Da
die Lombardium für dieses Kreditgeschäft keine Erlaubnis habe, ordnete die Finanzaufsicht
BaFin Ende 2015 die Abwicklung an. Offenbar
sind auch die beliehenen Luxusgüter deutlich weniger wert als angenommen. Das
hat eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft festgestellt. Als ob diese
Nachricht für die Anleger nicht schon schlimm genug gewesen wäre, sollten sie
daraufhin ihre erhaltenen Auszahlungen auch noch zurückzahlen und werden
offenbar per gerichtlichem Mahnbescheid dazu aufgefordert. Inzwischen
beschäftigen diese Vorgänge auch die Staatsanwaltschaft. In einer groß angelegten
Razzia wurde jetzt das Pfandhaus Lombardium und weitere Geschäftsräume in und
außerhalb Hamburgs durchsucht. Es besteht der Verdacht auf Anlagebetrug und
Verstoß gegen das Kreditwesengesetz. Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer,
München: Wie immer gilt natürlich die Unschuldsvermutung. Sollte sich der
Betrugsverdacht bestätigen, bahnt sich aber ein neuer Anlageskandal an. Um
nicht hohe finanzielle Verluste zu erleiden, sollten die Anleger jetzt
reagieren und ihre rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Zunächst sollte
Widerspruch gegen die Mahnbescheide eingelegt werden. Darüber hinaus sollten
aber auch Schadensersatzansprüche geprüft werden. Diese können sich sowohl
gegen die Unternehmensverantwortlichen als auch gegen die Vermittler richten. Denn
in den Beratungsgesprächen hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken
aufgeklärt werden müssen. Zudem hätten die Vermittler die Plausibilität des
Geschäftsmodells überprüfen müssen. |