Anleger
des Schiffsfonds HCI MS Vogerunner müssen finanzielle Verluste befürchten. Das
Amtsgericht Hamburg hat am 5. Februar 2016 das vorläufige Insolvenzverfahren
über die Schiffsgesellschaft eröffnet (Az.: 67c In 47/16). Für
die Anleger ist die Beteiligung an dem Schiffsfonds HCI MS Vogerunner
unbefriedigend verlaufen. Schon 2012 waren die wirtschaftlichen Schwierigkeiten
des Fonds so groß, dass ein Sanierungskonzept zur Rettung beschlossen werden
musste. Der Erfolg war allerdings nur vorläufig. Nun ist der Fonds
zahlungsunfähig und die rund 22 Millionen Euro, die die Anleger seit 2008
investiert haben, stehen im Feuer. Den Anlegern kann der Totalverlust ihrer
Einlage drohen. Rechtliche
Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Anleger, die sich an geschlossenen
Fonds wie Schiffsfonds beteiligen, stehen in aller Regel auch im
unternehmerischen Risiko, das für sie im Totalverlust der Einlage enden kann.
Allerdings wurden sie in den Beratungsgesprächen häufig nicht auf die
bestehenden Risiken hingewiesen oder nur unzureichend aufgeklärt. Stattdessen
wurden Schiffsfonds mit Attributen wie renditestarke und sichere Kapitalanlage
beworben. Die hohe Zahl an Schiffsfonds-Insolvenzen belegt jedoch, dass
Beteiligungen an Schiffsfonds keineswegs sichere, sondern hoch spekulative
Geldanlagen sind. Daher hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen
Anlageberatung auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Für
die Vermittlung der Fondsanteile haben Banken häufig Rückvergütungen erhalten.
Diese sog. Kick-Back-Zahlungen müssen nach der Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs offen gelegt werden, damit sich der Anleger ein Bild vom
Provisionsinteresse der Banken machen kann, das möglicherweise nicht den
Wünschen des Anlegers entspricht. Wurden Kick-Backs oder Risiken in der
Anlageberatung verschwiegen, bestehen gute Chancen auf die erfolgreiche
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. |