Die Gesellschafter der Takestor AG (früher Balz Concept
AG) erhielten neulich ein Schreiben des Insolvenzverwalters der
Takestor AG, Herrn Rechtsanwalt Tim Schneider, versehen mit
Zahlungsaufforderungen wegen einer angeblich unzulässig erfolgten
Einlagenrückgewähr. Die Takestor AG firmierte in der Vergangenheit unter
unterschiedlichen Namen ( Balz Concept AG, BAF AG, AKESTOR AG). Deren Anleger wurden
damit geworben, sich entweder mit einer Einmaleinlage von mindestens 2.500,00
Euro oder mit monatlichen Rateneinlagen ab 50,00 Euro als atypisch stille Gesellschafter
an dem Unternehmen zu beteiligen. Als Mindestvertragsdauer wurden 10 bis 20
Jahre angegeben, wobei verschiedene Sparpläne angeboten wurden, so die
Einmalprogrammanlage „E.A.P.“, das Vermögensaufbauprogramm „V.A.P.“ und das
Kapitalansparprogramm „K.A.P.“. Mit Beschluss des AG Gießen vom 01.09.2014 ist das
Insolvenzverfahren über das Vermögen der Takestor AG eröffnet und Herr
Rechtsanwalt Tim Schneider zum Insolvenzverwalter bestellt worden. Dessen
Zahlungsaufforderung sollte in jedem Fall anwaltlich geprüft werden. Denn ein
Großteil der Rückzahlungsansprüche ist analog § 31 Abs. 5 GmbHG mittlerweile verjährt. Weiterhin können Anleger ggf. mit
Schadenersatzansprüchen gegen die Insolvenzschuldnerin aufrechnen oder sich auf
Entreicherung berufen.reiben Sie hier Ihren Eintrag. |